Einkaufen in einem
Onlineshop
Zudem gibt es bei vielen
Onlineshops Raritäten
und Spezialitäten, die
der Kunde in seiner
nahen Umgebung gar nicht
finden würde. Natürlich
sollte jeder Käufer
immer genau hinsehen,
bei welchem Shop er
online einkauft und ob
dieser seriös ist. Bei
großen Händlern muss der
Kunde kaum Bedenken
haben. Schwieriger wird
die Entscheidung bei
kleineren unbekannten
Shops.
Festgelegte Kriterien,
ob ein Händler seriös
ist, gibt es nicht.
Dennoch gibt es einige
Anzeichen, an denen man
einen guten und seriösen
Onlineshop erkennt. Die
Käufer sollten zunächst
immer die Sicherheit
überprüfen, wie
beispielsweise die
Anschrift mit Straße,
Hausnummer und Ort, die
E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, den
Ansprechpartner und am
besten noch ein
Gütesiegel sollten
angegeben sein. Wer
seine Bankdaten eingibt
sollte zunächst auch
immer die Sicherheit
überprüfen. Eine Seite
ist zum Beispiel dann
sicher, wenn ein http
-Link erscheint, also
wenn die Adresse in der
Browserleiste mit
http:// beginnt.
Zusätzlich zeigt der
Browser in der unteren
Leiste ein
Schlüsselsymbol an.
Wer online einkauft, hat
im besten Fall fünf
Möglichkeiten zur
Auswahl um die bestellte
Ware zu bezahlen: per
Rechnung, per
Lastschrift, per
Nachnahme oder mit
Kredit- oder Geldkarte.
Das Lastschriftverfahren
ist für den Verkäufer am
günstigsten und für den
Käufer am bequemsten.
Vorteil hierbei ist, das
der Käufer mindestens
sechs Wochen lang das
Recht hat den Betrag bei
seiner Bank zurück zu
buchen. Beim Kauf in
einem normalem Geschäft
hat man meist nur ein
Umtausch bzw.
Rückgaberecht von 2 bis
4 Wochen. Beim Ärger mit
der Ware muss er nicht
seinem Geld hinterher
laufen. Wenn ein Händler
in seinem Onlineshop
nicht deutlich über das
Widerrufsrecht
informiert, gilt die so
genannte
Geld-zurück-Garantie
unabhängig vom Wert der
bestellten Ware so
lange, bis er den Kunden
darüber informiert.
Voraussetzung dafür ist
zum Beispiel bei
Produkten wie Bücher,
CDs oder DVDs, dass sie
nicht geöffnet wurden
und das es kein
gesondert angefertigtes
Produkt wie etwa ein
maßgeschneiderter Anzug
ist. Einschränkung ist
auch bei Waren unter 40
Euro. Hierbei darf der
Verkäufer die
Rücksendungskosten dem
Käufer in Rechnung
stellen. Ist die
bestellte Ware mehr als
40 Euro wert und hat der
Käufer zum Beispiel
bereits einen Teil des
fälligen Betrages
bezahlt, muss allerdings
der Verkäufer die Kosten
für die Rücksendung auf
jeden Fall übernehmen.
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